Füllen Sie alle Felder des Formulars oberhalb des amtlichen Teils vollständig und gut lesbar aus. Datum und Unterschrift nicht vergessen. Nehmen Sie sonst keine Anmerkungen oder Veränderungen vor.
Kreuzen Sie unbedingt das Kästchen an, dass Sie Gelegenheit hatten, den Volksantrag und dessen Begründung einzusehen. Ansonsten ist Ihre Unterschrift ungültig.
Der amtliche Teil „Bescheinigung des Wahlrechts“ darf nicht von Ihnen ausgefüllt werden.
Senden Sie Ihr bis auf den amtlichen Teil vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die nächstgelegene BLHV- bzw.
LBV-Geschäftsstelle. Wir erledigen alles Weitere und holen den Prüfvermerk des Bürgermeisteramts Ihrer Gemeinde ein. Denn damit ihre Unterschrift gezählt werden kann, muss Ihre Wahlberechtigung amtlich bestätigt werden.
Unterschriftsberechtigt sind alle bei Landtagswahlen wahlberechtigten Personen in Baden-Württemberg. Das bedeutet in der Regel: deutsche Staatsbürgerschaft, Erstwohnsitz in Baden-Württemberg und Mindestalter 18 Jahre.
Jede Person muss ihr eigenes Formular persönlich ausfüllen und unterschreiben. Formulare, die von mehreren Personen unterschrieben wurden, sind ungültig. Ehegatten, Freunde und Verwandte benötigen jeweils ein eigenes Formular.