Dieser Volksantrag geht auf die Initiative von Verbänden aus der Landwirtschaft, dem Weinbau und dem Erwerbsobstbau zurück. Konfrontiert mit einem Volksbegehren zum Artenschutz, das mit radikal überzogenen Verboten den konventionellen und ökologischen Landbau massiv bedroht, soll ein sinnvollerer und vor allem gemeinschaftlich mit den regionalen Erzeugern gangbarer Weg zu mehr Umweltschutz insgesamt aufgezeigt werden. In 10 Punkten soll die Landesregierung aufgefordert werden, partnerschaftliche Angebote für mehr Artenschutz an die Landwirtschaft und auch die anderen gesellschaftlichen Akteure zu machen, denn z.B. auch Gewerbebetriebe und Kommunen wollen ihren Beitrag leisten.
Der Volksantrag beinhaltet keinen Gesetzentwurf. Er blockiert auch nicht das Volksbegehren von „proBiene“. Der Volksantrag soll eine bessere politische Alternative für mehr Umweltschutz gemeinsam mit den Landwirten aufzeigen. Falls genügend Unterschriften zusammenkommen, muss der Landtag sich spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der Unterschriften in einer Plenarsitzung mit dem Inhalt und den Forderungen des Volksantrags beschäftigen. Der Landtag muss darüber debattieren und beschließen, ob er die Landesregierung auffordert, sich mit den vorgebrachten Punkten des Volksantrags zu befassen und dementsprechende Lösungen auszuarbeiten.
Das ist problemlos möglich. Es handelt sich bei diesen Instrumenten der Volksbeteiligung nicht um eine Abstimmung oder um Wahlen, bei denen man nur eine Stimme hat, sondern man kann sich separat und parallel an jeder der Initiativen beteiligen.
Hauptkritikpunkt seitens der Landwirtschaft am Volksbegehren von „proBiene“ ist das generelle Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, die zum Teil sehr großräumig sind, wie zum Beispiel der ganze Kaiserstuhl oder die Baar. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind viel zu eng gefasst. In der Praxis wird es damit keine Ausnahmen geben können, mit denen z.B. Weinbau im Schutzgebiet am Kaiserstuhl noch praktiziert werden kann, und dies betrifft auch den Ökologischen Weinbau. Dass die geplante Ausnahmeregelung ins Leere läuft, hat nach langer unabhängiger Prüfung auch das Staatsministerium unter Ministerpräsident Kretschmann erkannt.
Nein, denn weil die Voraussetzungen für eine Ausnahme unveränderlich ganz eng in den Gesetzentwurf von „proBiene“ hineingeschrieben wurden, zählt nur dieser zu enge Wortlaut. Denn Gesetzgeber ist bei einem Volksbegehren das Volk und nicht dessen Initiatoren. Und das Volk kennt nur den Wortlaut des Gesetzentwurfs und schließt sich diesem an oder nicht an. Folglich kann für die Auslegung eines „Volks“-Gesetzes nur der Wortlaut herangezogen werden, nicht die Privatmeinung von Einzelpersonen über diesen Wortlaut. Ein Initiator ist genauso jemand aus dem Volk, wie jeder andere Unterzeichner des Volksbegehrens von „proBiene“. Seine Meinung hat nicht mehr oder weniger Gewicht, für die juristische Auslegung sind alle diese Meinungen irrelevant, sondern es zählt nur der Wortlaut.
Nein. Die Unterschriftsbestätigung seitens ihrer Wohnsitz-Gemeinde ist kostenlos. Sie können die Unterschriftsbestätigung auch durch die Organisatoren einholen lassen, dann müssen sie nicht selbst zu diesem Zweck auf das Rathaus gehen. Sie können ihr Unterschriftsformular (und diejenigen möglichst vieler Mitunterzeichner aus ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis!) bei zahlreichen Unterstützern und auf den Geschäftsstellen der Organisatoren - z.B. beim BLHV, siehe www.blhv.de - abgeben, was außerdem Porto spart.
Nein! Im Unterschied zum Volksbegehren von „proBiene“ gibt es für unseren Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ keine amtliche Sammlung auf den Rathäusern. Von daher ist nur die Beteiligung per Unterschrift auf dem speziellen Formular für den Volksantrag möglich. Achten Sie darauf, dass Sie das richtige Formular unterschreiben!
Den Vordruck können Sie sich von unserer Homepage: www-volksantrag-gemeinsam.de/volksantrag herunterladen und in beliebiger Zahl ausdrucken. Dort findet sich auch der komplette Text des Volksantrags, den jeder Unterzeichner vorher zur Kenntnis nehmen soll, und ausführliche Hinweise zum Ausfüllen. Achten Sie darauf, dass das Blatt nicht beidseitig bedruckt ist, sondern einfach nur auf einer Seite den Formulartext wiedergibt und ansonsten leer ist. Es ist nicht zwingend, dass sie unbedingt Unterschrifts-Vordrucke, die von den Organisatoren ausgeteilt werden, benutzen müssen.
Die Unterschriftensammlung beginnt am 17. Oktober 2019 und dauert maximal ein Jahr. Die erforderliche Unterschriftenzahl von ca. 40.000 soll so schnell wie möglich deutlich überschritten werden, um ein klares Signal an die Politik zu setzen. Das Ende wird deshalb je nach Verlauf von den Organisatoren bekannt gegeben.
Die Wahlämter der Gemeinden müssen die Bescheinigungen der Wahlberechtigung auf den Formularen ausfüllen! Oft ist Aufklärung gegenüber den Gemeindebediensteten (z.B. in Ortsverwaltungen) nötig, die nicht direkt vom Wahlamt sind. Diese wissen vom Prozedere oft kaum etwas. Im besten Fall nehmen sie die Unterschriftenblätter entgegen und leiten sie ans zuständige Wahlamt. Die Ortsverwaltungen selber werden die Bestätigungen kaum erteilen können, mangels Datenzugriff auf das Wählerverzeichnis.
Oft haben die Bediensteten etwas vom Volksbegehren Probiene mitbekommen, unser Thema ist aber ein Volksantrag, der völlig anders abgewickelt wird. Man sollte bei Vorsprache auf der Gemeinde unbedingt darauf hinweisen, dass es nicht um Probiene geht.
Also am Besten direkt mit dem Wahlamt sprechen und sagen, dass man die Zettel wieder zurück haben will .
Das ist nämlich der Unterschied zum Volksbegehren: Die Volksantragsformulare müssen vom Wahlamt um die Wahlrechtsbestätigung vervollständigt werden und müssen dann den Unterzeichnern wieder zurückgegeben werden.
Sie werden also an den Unterzeichner zurückgeschickt oder am Besten an die Sammelperson, die ein Bündel Unterschriften abgegeben hat. Die Abgabe sollte am besten immer gegen Empfangsbestätigung erfolgen und man sollte einen Hinweis machen an, wen die Formulare/das Bündel zurück soll.
Die Sammelperson erhält dann das Bündel mit den Bestätigungen zurück und kann es an die sammelnde Unterstützer-Organisation abgeben.
Unsere Formulare werden also NICHT von den Gemeinden zum dortigen Verbleib eingesammelt.
Das Porto für die Rücksendung muss das Wahlamt tragen.
Am Besten man gibt gesammelte Unterschriften als Bündel bei der nächstgelegenen Geschäftsstelle der Bauernverbände BLHV bzw. LBV oder sonstiger Unterstützerorganisationen ab, die sich dann um die Unterschriftsbestätigungen kümmern.
Der Volksantrag ist eine Initiative für mehr Biodiversität und für den Dialog. Darum wird er den jetzt angestoßenen Dialogprozess der Landesregierung befördern und sicherstellen, dass die Landwirtschaft gemeinsam mit dem Naturschutz eine Alternative für den Artenschutz entwickeln kann. Außerdem enthält der Volksantrag wichtige Themen, die bisher noch nicht im Eckpunktepapier auftauchen, das sind zum Beispiel: die Eindämmung des Flächenverbrauchs oder die Stärkung regionaler Kreisläufe. Deshalb sollten weiterhin Unterschriften gesammelt werden. Ob der Volksantrag auch den Landtag eingebracht wird, wollen die Initiatoren davon abhängig machen, welche konkreten Ergebnisse am angekündigten runden Tisch über das Eckpunktepapier der Landesregierung erarbeitet wurden.
Ihre Daten werden nicht ausgelesen und nicht gespeichert. Ihr im Original unterzeichnetes und wahlrechtsbestätigtes Formblatt wird beim Landtag abgegeben. Das war‘s.